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Berufsrechtliche Regelungen

Berufsrechtliche Regelungen:
Zum 1.1.2002 ist das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) in Kraft getreten. Im Rahmen dieses Gesetzes wurden auch allgemeine Informationspflichten für Dienstanbieter im Teledienstgesetz (TDG) eingeführt. Folgende Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz sind daher zu machen:

Berufsrechtliche Regelungen: hierunter fallen das Zahnheilkundegesetz, die Gebührenordnung für Zahnärzte und die Berufsordnung. Diese können im Internet bei der Landeszahnärztekammer Baden- Württemberg eingesehen werden unter http://www.lzk-bw.de/berufsord.htm.